Verkehrsrecht Leverkusen Auffahrunfall:
Mir ist einer aufgefahren, aber ich bin nicht schuld.
Im Straßenverkehr knallt es jeden Tag. Nach dem großen Knall geht es im Verkehrsrecht beim Auffahrunfall eigentlich immer um die Schuldfrage und meistens viel Geld. Wenn der andere Fahrer schuld am Unfall war, sind dem Geschädigten grundsätzlich alle Sach- und Personenschäden zu ersetzen.
Es gibt so viele verschiedene Schadenspositionen, dass man schnell den Überblick verliert und häufig von der Versicherung des Unfallverursachers zu wenig verlangt. Das muss nicht sein!
Beauftragen Sie ganz bequem einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Regulierung Ihres Unfalls. So sparen Sie Zeit und Geld. Die Kosten des Anwalts hat in aller Regel auch der Unfallverursacher zu bezahlen, denn die Rechtsprechung betrachtet die Anwaltskosten als Schaden, der zu ersetzen ist.
Wir sind mit unseren passenden Anwälten vor Ort in Leverkusen und Odenthal für Sie da, wenn es um das Verkehrsrecht geht. Wir vertreten Sie bei Verkehrsunfällen, Auffahrunfällen, Führerscheinverlust, Sachbeschädigung durch Fahrzeuge oder an Fahrzeugen. Das Verkehrsrecht greift natürlich bei allen Verkehrsteilnehmern – vom Fußgänger über den Rad- und Motorradfahrer bis hin zu PKW, Bus und LKW.
Nutzen Sie unsere Hilfe, um neben dem standardmäßig berücksichtigten Sachschaden auch zusätzlich einen angemessenen Ausgleich für möglicherweise erlittene körperliche Schäden, Arbeitsausfall oder Ähnliches durchzusetzen.